Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt

Am 13. August sind in Italien einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten,  die die Rettung von im Straßenverkehr verunfallten Tieren regeln.

Artikel 31 dieses Gesetzes führt den wichtigen Grundsatz ein, dass auch Tiere im Fall von Verkehrsunfällen ein Anrecht auf Rettung haben.

Die wichtigen Neuerungen für Tiere und Autofahrer:

• verletzten Tieren zu helfen, wird zu einem Recht und einer Pflicht. Bei Unfällen ist man also verpflichtet, anzuhalten und sofortige Hilfe zu gewährleisten. Falls der Unfallverursacher nicht anhält und sich nicht um rechtzeitige Hilfe für die betroffenen Tiere bemüht,  riskiert er ein Ordnungsgeld von 389 bis 1559 Euro. Ist man „nur“ in den Unfall verwickelt und ruft keine Hilfe für die betroffenen Tiere, riskiert man ein Ordnungsgeld von 78 bis 311 Euro.

• Endlich wird der Transport eines schwerverletzten Tieres (rechtlich) als Notfall betrachtet… bislang geschah dies nur selten in Gerichtsverfahren wegen Verletzungen des Straßenverkehrsrechts. D.h.: wer sich um die Notversorgung kümmert, kann nicht belangt werden, wenn er auf dem Weg zum Tierarzt / zur Tierklinik gegen die STVO verstößt.

• Die Fahrzeuge von Tierärzten und von der Tierrettung werden denen der Rettungsdienste, der Feuerwehr und der Polizei gleichgesetzt: ein bedeutsamer Schritt nach vorne und eine Anerkennung der wichtigen Tierschutzarbeit.

Laut LAV (Lega Anti Vivisezione = Liga gegen Tierversuche) werden jedes Jahr mehrere tausend Tiere Opfer von Verkehrsunfällen auf italienischen Straßen. Ca. 80% der in Italien jährlich ausgesetzten Haustiere – schätzungsweise also 130.000 Tiere (50 000 Hunde und 80 000 Katzen) – sind in (auch tödliche) Verkehrsunfälle verwickelt. Nicht selten erleiden auch viele andere Tierarten schwere Verletzungen auf der Straße.

Die LAV betont, dass diese Reform endlich das Recht und die Pflicht anerkennt, diesen vielen Tieren zu helfen. Bisher wurden sie in den nationalen Verkehrsstatistiken vollkommen ignoriert. Man wertet diese Reform als aufklärerischen Fortschritt. Zum ersten Mal erkennt die STVO Tiere als “fühlende Wesen” an, die in der Lage sind, Schmerz und Freude zu empfinden.

Quelle: http://www.promiseland.it/view.php?id=3765

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