Verletzte Taube

Als ich heute morgen im Garten an die Biotonne musste, entdeckte ich direkt daneben eine Taube, die aufgeplustert und mit hintenüber überstrecktem Köpfchen auf dem Boden saß. Ich war mir nicht einmal sicher, ob sie noch lebte… aber auf ein sanftes Anstupsen hin zuckte sie heftig zusammen, war offenbar aber nicht mehr flugfähig und sah im Ganzen einfach nur jämmerlich aus. 

Ich muss gestehen, dass ich nicht der größte Taubenfan bin, vor allem nachdem wir mal ein nistendes Paar in unserer Trauerweide hatten. Sie machen halt viel „Lärm“ und viel Dreck. Aber leiden mag ich sie natürlich auch nicht sehen. Von daher war ich schon mal froh, dass Balisto das verletzte oder kranke Tierchen nicht vor mir entdeckt hatte.

Görk hat sich dann ein Herz gefasst und die Taube eingefangen. Bis auf eine Zecke und eine kleine Verletzung am Kopf konnten wir nichts entdecken, also rief ich (noch vor Praxisöffnung) unsere Tierärztin an, die glücklicherweise sagte, ich solle das Tierchen sofort vorbeibringen. 

Also fix einen Karton geholt, mit Zeitungspapier und einem Handtuch ausgelegt, Luftlöcher reingemacht, den Vogel reingesetzt, zur Praxis rübergedüst und mein „Paket“ dort abgeliefert.

Als ich später telefonisch nachfragte, gab es aber – wie schon befürchtet – keine guten Nachrichten: die junge Wildtaube hatte eine Kopfverletzung und offenbar auch ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und konnte leider nur noch erlöst werden.  😢

Übrigens brauchte ich die Behandlung/Einschläferung nicht bezahlen, obwohl ich es angeboten hatte und kein Tierarzt rechtlich verpflichtet ist, Wildtiere kostenlos zu behandeln. Viele Vets tun das zwar aus Tierschutz- bzw. moralisch-ethischen Gründen, aber man sollte nicht vergessen, dass das nicht selbstverständlich ist und nicht jede Gemeinde auf Antrag die Kosten erstattet. 

Auch sollte man bedenken, dass seit Anfang 2020 laut Bundestierärztekammer eine pauschale Gebühr von 50 Euro fällig wird, wenn die Behandlung während der Notdienstzeiten stattfindet plus dem mindestens 2-fachen Satz der GOT für tierärztliche Leistungen. Sprich: nachts (von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr), an Wochenenden (von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags) sowie an gesetzlichen Feiertagen (von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr). Daran MUSS der Tierarzt sich leider halten. 

Wenn man mögliche Kosten scheut, sollte man aber bitte trotzdem nicht weggucken, wenn man ein verletztes und leidendes Tier entdeckt. Durch einen Anruf bei der nächsten Tierarztpraxis erfährt man auf Nachfrage sofort, ob man etwas zahlen muss. Falls dem so ist, hat man dann immer noch die Möglichkeit, die Tierrettung oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. 

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