Impfempfehlung bzgl. Tollwut

Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinär soll „nur das getan werden […], was notwendig ist“.

Sprich: Auch wenn es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, sollten Hunde gegen die schwerwiegendsten Erkrankungen jederzeit geschützt sein, also gegen Ansteckende Leberentzündung (HCC), Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Tollwut.

In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland gemäß den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit seit 2008 offiziell tollwut-frei ist (der letzte Fall eines infizierten Fuchses wurde 2006 dokumentiert), fragt man sich schon seit Jahren, ob es überhaupt notwendig ist, weiterhin flächendeckend gegen diese anzeigepflichtige und gefährliche, weil fast immer tödlich verlaufende Tierseuche zu impfen. Zumal Deutschland  von tollwutfreien Ländern umgeben ist, wenn man einmal von Polen absieht, wo die Tollwut aber genauso erfolgreich bekämpft wird wie hier bei uns – durch die konsequente Impfung von Hunden und Katzen und das Auslegen von Impfködern für Füchse.

Im Grunde kann man sich also nur noch mit der Tollwut anstecken, wenn infizierte Hunde und Katze entgegen eindeutiger Einfuhrbestimmungen nach Deutschland verbracht werden. Seit 1978 sind aber nur ganze 10 Fälle bekannt geworden, in denen infizierte Hunde importiert worden sind (Stand: März 2017).

Die Impfkommission empfiehlt daher die Impfung nur noch bei Risikotieren und bei Tieren, die „innerge- meinschaftlich verbracht“ werden. Hunde und Katzen, die also auf Reisen innerhalb der EU mitgenommen werden, sollten daher regelmäßig gegen Tollwut geimpft und diese Impfung wird dann auch im blauen EU-Heimtierausweis eingetragen. Für Tiere, die im Inland verbleiben und auch nicht ständig mit fremden Tieren zusammen kommen (Ausstellungen, Tierpension, Tierheim) gibt es also keinen vernünftigen Grund, sie regelmäßig weiterzuimpfen.

Herr Dr. med. vet. Rückert fasst das in seine Blog folgendermaßen zusammen:

-Für Hunde (und Katzen), die am grenzüberschreitenden Verkehr teilnehmen oder – nicht zu vergessen – auf Veranstaltungen (Turniere, Ausstellungen) oder auch in Tierpensionen gehen, ändert sich aufgrund der momentanen Gesetzeslage rein gar nichts. Es muss gegen Tollwut grundimmunisiert und in den vorgeschriebenen Intervallen nachgeimpft werden.

-Bei in jungen Jahren grundimmunisierten Hunden, die im Inland bleiben und die auch nicht zu Hundeveranstaltungen oder in Tierpensionen gehen, kann auf eine weitere Auffrischung der Tollwut-Impfung getrost verzichtet werden.

Aber:

Geimpfte Tiere sind jedoch nach der derzeit gültigen Tollwut-Verordnung bessergestellt, da von ihrer Tötung nach einer Exposition mit einem an Tollwut erkrankten Tier oder einem seuchenverdächtigen Tier abgesehen werden kann, während nicht geimpfte Tiere auf jeden Fall getötet werden. Einzig aus diesem Grund wird Tollwut in den Impfempfehlungen weiterhin noch als Core-Komponente weitergeführt.

Quelle: Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (Stand 03.03.2017) der StlKo Vet, S. 31

Wir haben uns daher auf den Hinweis unserer Tierärztin hin erst einmal dazu entscheiden, Matilda NICHT erneut gegen Tollwut zu impfen, da wir sowieso nicht verreisen und sie von sich aus ihren Kontakt zu anderen Hunden auf ein Minimum beschränkt. Zudem geht das Risiko, sich durch einen Fuchs oder gar durch eine Fledermaus zu infizieren gen Null.

Die Kleine wurde als Welpe selbstverständlich grundimmunisiert und hat im Alter von 1 Jahr eine Drei-Jahres-Auffrischungsimpfung erhalten. Der Impfschutz hält also auf jeden Fall noch ein paar Jahre vor!

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